Das Verbot der Konversionstherapie – der richtige Schritt
Autor: Christopher Vedder Veröffentlicht am: 24. Mai. 2020
Als Verein sind wir eine Kommunikations- und Diskussionsplattform für eine Vielzahl an verschiedenen Menschen und Persönlichkeiten. Mit unseren Beiträgen möchten wir relevante Informationen bereitstellen und einen Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs leisten.
In einem früheren Artikel (Link zu Wer nicht krank ist, der braucht auch keine Therapie) habe ich bereits auf das Thema Konversionstherapie aufmerksam gemacht. Neben der sexuellen Thematik betrifft dies ebenfalls normabweichende Geschlechtsidentitäten (zum Beispiel Transgeschlechtlichkeit). Das Homo- oder Transsexualität keine Krankheit ist, ist in vielen Ländern medizinisch anerkannt. Wenn man die Thematik gesellschaftlich betrachtet, werden Homo- und Transsexualität jedoch oftmals noch als „abnormal“ bzw. als Krankheit betrachtet. In Deutschland gibt es ebenfalls immer noch Personen oder Vereinigungen, welche andere Lebensmodelle weder akzeptieren noch tolerieren. Hierbei handelt es sich dann auch um die Menschen, welche eine Konversionstherapie empfehlen. Ein Verständnis für die Andersartigkeit und Diversität in der Gesellschaft oder auch nur der Ansatz hierfür ist bei diesen Leuten kaum bis gar nicht ausgeprägt. Wenn es dann zu einer Therapie kommt, kann dies bei den „Patienten“ zu einer (dauerhaften) Schädigung führen – einige beenden aufgrund solcher „Therapien“ sogar ihr Leben. Der Gesetzgeber nimmt hier (endlich) seine Aufgabe war und beschützt die „Schwächeren“. Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen soll die vulnerablen Personen(gruppen) vor eben diesen Gefahren bewahren. Gemeint sind zum einen Minderjährige sowie Volljährige, welche gegen ihren Willen bzw. aufgrund eines Willensmangels keine ausreichende Willenserklärung abgeben können. Es sind also die Personen, welche sich nicht gegen eine solche „Behandlung“ wehren können.
Der Gesetzentwurf bezieht sich nicht nur auf ärztliches/medizinisches Personal, welches die Therapien anbieten und durchführen – es schließt alle Personen bei diesem Verbot ein. Es ist egal, ob es sich um einen Arzt, Psychotherapeuten oder Angehörigen einer Organisation/Religion/Sekte/whatever handelt, niemand darf Konversionstherapien durchführen. Das Verbot wird bei Missachtung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Neben der Durchführung ist auch das Bewerben, Anbieten oder Vermitteln solcher Behandlungen verboten und wird bei einem Verstoß mit einer entsprechenden Geldstrafe sanktioniert. Klar abzugrenzen und von dem Gesetz ausgenommen sind die Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz wie Exhibitionismus oder Pädophilie.
Neben dem Verbot sieht das Bundesgesundheitsministerium hier auch die Notwendigkeit der Aufklärung. Durchgeführt werden soll diese durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA; Link). Betroffene Personen und Angehörige sollen sich an diese Stelle wenden können und beraten werden. Hierzu soll auch entsprechendes Personal angestellt werden – die Rede ist hierbei von vier Stellen.
Für den Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) e.V. gehen einige Punkte des Gesetztes nicht weit genug. Die beschriebene Altersgrenze bezieht sich auf die Volljährigkeit, diese reiche bei dieser Thematik jedoch nicht aus. Aus Sicht des Verbandes ist die Entwicklung eines jungen Erwachsenen mit dem 18. Lebensjahr noch nicht beendet. Des Weiteren werden in anderen Rechtsbereichen ebenfalls andere Grenzen genutzt (bspw. das 21. Lebensjahr). Ein weiterer Punkt, welcher kritisiert bzw. aus dem Gesetz gestrichen werden soll, betrifft den Personenkreis der Erziehungsberechtigten. Diese handeln nur dann strafbar, wenn eine „gröblich Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“ vorliegt. Hierbei wird von dem Verband angemerkt, dass gerade das Elternhaus der treibende Punkt bei Konversionsbehandlungen ist. [Link zur Quelle]. Aus meiner Sicht ist die Altersgrenze tatsächlich etwas fragwürdig jedoch auch (juristisch) verständlich. Die Personengruppe der Erziehungsberechtigten ist sicherlich sehr schwierig zu bewerten und dies möchte ich in diesem Blogbeitrag auch nicht.
Sicherlich kann man diese Thematik unter juristischen, politischen, ökonomischen o. ä. Gesichtspunkten analysieren – ich denke, wir sollten hier ganz dringend gesellschaftlich agieren und handeln. Eine Umpolung oder Konversionsbehandlung ist menschen-verachtend und kann irreversible Schäden anrichten. Es handelt sich um keine medizinisch validierte Therapie – allein die Begriffe „Therapie“ oder „Behandlung“ sind irreführend und wurden daher in diesem Text teilweise in „“ gesetzt. Mithilfe des Gesetzes können die Pseudo-Mediziner in ihren Handlungsmöglichkeiten beschränkt aber sicherlich nicht gestoppt werden. Wir müssen in der Gesellschaft eine größere Akzeptanz füreinander und für andere aufbauen.
Zum Schluss noch einer der wichtigsten Fakten: Ein Mensch verändert seine Persönlichkeit nicht, weil er/sie/es schwul/lesbisch/transsexuell o. ä. ist – dies ist zu akzeptieren. Leider werden dies die Kritiker und Befürworter von Konversionsbehandlungen nicht verstehen. Umso wichtiger ist das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen.
Hinweis: Solltet Ihr selber oder jemand in Eurem Bekannten- oder Freundeskreis Berührungspunkte mit der Thematik haben, dann wendet Euch an eine Beratungsstelle. Weiterführende Informationen findet Ihr auf den nachfolgenden Links:
- Sexualaufklärung und Familienplanung (BZgA): https://www.bzga.de/programme-und-aktivitaeten/sexualaufklaerung-und-familienplanung/#c640
- loveline.de – Das Jugendportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA: https://www.loveline.de/startseite/
- Adressen und Beratungsstellen zu Sexualität, Partnerschaft und Verhütung (BZgA): https://www.bzga.de/service/beratungsstellen/sexualitaet-partnerschaft-und-verhuetung/
- Nummer gegen Kummer: https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html
- Krisentelefone und Anlaufstellen in Notlagen (Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend): https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/krise-und-konflikt/hilfe-und-beratung/krisentelefone-und-anlaufstellen-in-notlagen/124544
Hinterlasst gerne einen Kommentar wie Ihr zu der Thematik steht. Habt Ihr vielleicht sogar Erfahrungen mit der Thematik? Findet Ihr das Gesetz möglicherweise unnötig? Teilt Eure Erfahrungen gerne auch per E-Mail und meldet Euch unter christopher.vedder@hashtag-gesundheit.de.
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Selbstverständlich finden die Organisationen einen anderen Weg -.- und gehen bspw. in die Schweiz: https://mannschaft.com/2020/05/22/wuestenstrom-flieht-vor-konversionstherapie-verbot-in-die-schweiz/
Die Organisationen werde leider immer ihre Wege finden. 🙁
Wenigstens wird es denen so schon mal schwerer gemacht!