GRÜNDUNG

Am 21. April 2018 haben wir in Frankfurt am Main mit 11 Gründungsmitgliedern den Grundstein für den Verein “Hashtag Gesundheit e. V.” gelegt. Im Rahmen der 2. Mitgliederversammlung am 13. April 2019 in Berlin haben wir mit 25 Mitgliedern eine Strategie und gemeinsame Werte für unsere zukünftige Zusammenarbeit definiert – seitdem finden unsere Mitgliederversammlungen zwei mal pro Jahr statt. Auf der jüngsten und bisher größten Mitgliederversammlung am 19. Oktober 2019 in Frankfurt haben rund 50 Mitglieder die nächsten Schritte für eine professionelle und nachhaltige Vereinsarbeit in die Wege geleitet.

UNSERE SATZUNG

Die Satzung unseres Vereins bildet die Grundlage unseres gemeinnützigen Handelns. Darüber hinaus dient sie als Rahmen für den Vorstand und die Mitgliederversammlung sowie als Regelwerk für die Mitgliedschaft.

Nach unserer Gründung wurde der Verein Hashtag Gesundheit e.V. auf dem Registerblatt VR 16303 in das Vereinsregister Frankfurt am Main eingetragen. Darüber hinaus hat uns das Finanzamt Frankfurt den gemeinnützigen Zweck unserer Satzung bestätigt. Wir zeigen so, dass im Gesundheitswesen auch unabhängig von gewinnorientierten Interessen innovative Impulse gesetzt werden können.

BEITRAGS- UND GEBÜHRENORDNUNG

Die Beitrags- und Gebührenordnung regelt alle Details rund um den Mitgliedsbeitrag in unserem Verein.

Unsere Mitglieder bestimmen in der Mitgliederversammlung über Höhe und Fälligkeit der Beiträge. Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 49 Euro pro Jahr, der ermäßigte Beitrag 19 Euro pro Jahr. Für eine Ermäßigung ist der Nachweis von Ausbildung/Studium, Freiwilligendienst oder Arbeitssuche erforderlich. Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag jährlich per Lastschrift ein.

Für Rückfragen zur Beitragsordnung wende Dich an unseren Vorstand Finanzen Paul Franzke.