Fortschrittsbeschleuniger elektronische Patientenakte
Ist die Einführung der elektronischen Patientenakte der Grundstein für eine digitale Erfolgsgeschichte?
Ein Kommentar von Roman Spelsberg, Hashtag Gesundheit e.V.
Eine ungewohnte Stimmung verbreitet sich im deutschen Gesundheitswesen. Der Gesundheitsminister spricht von mutiger Gestaltung der Zukunft. Nach Ansicht der gematik werden Meilensteine für das Gesundheitssystem erreicht und Wissenschaftler würden die Innovation wohl als Paradigmenwechsel hin zu einer Gesundheitsversorgung beschreiben, welche sich aus dem Besten der analogen und digitalen Welt zusammensetzt. Am eindrucksvollsten an dieser Dynamik ist, dass die Erneuerung als gemeinsames Projekt aller Akteure verstanden wird. Sind wir wirklich an einem Punkt angekommen, an welchem u. a. die traditionellen Sektorengrenzen und Silos des deutschen Gesundheitswesens aufgebrochen werden? Wird zum Wohle der Patienten ein gemeinsamer Versorgungsansatz etabliert? Zumindest verspricht dies die elektronische Patientenakte (ePA). Weiterlesen….
LiveStreams zur ePA
Einführung der ePA durch Krankenkassen
Die elektronische Patientenakte (ePA) erreicht die ersten Versicherten. Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkasse erhalten. Im Livestream sprechen wir mit der DAK-Gesundheit und fragen, wo wir aktuell stehen, wie die Implementierung verläuft, was weiter folgt und worin überhaupt der Nutzen aus Patienten- und aus Versicherer-Sicht liegt.
Fortschrittsbeschleuniger ePA?! Livestream mit #Gesundheit & der gematik
Ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) der Grundstein für eine digitale Erfolgsgeschichte? Hashtag Gesundheit sprach am 26.02.2021 im Livestream mit der gematik und hat eure Fragen gestellt.
ePA entschlüsselt
Eure Fragen, unsere Experten antworten
Fortschrittsbeschleuniger, Hoffnungsgeber, Möglichmacher: Die Bedeutung der elektronischen Patientenakte für das deutsche Gesundheitssystem hat sich in zwei Hashtag Gesundheit Livestreams mit Experten von gematik und Krankenkassen deutlich gezeigt. Mehr als 350 Zuschauer:innen haben insgesamt teilgenommen. Dabei gab es natürlich auch zahlreiche Fragen – nicht alle konnten wir leider live beantworten. Unsere Experten haben sich daher die Zeit genommen, dies hier nachzuholen. Viel Spass beim Lesen und Lernen.
Du hast eine Idee, worüber wir im nächsten Livestream sprechen sollten? Dann schreib uns unter info@hashtag-gesundheit.de – wir freuen uns!
Marina: Wer wird den “Erfolg” der ePA auswerten? Und wie? Gibt es hier eine unabhängige Evaluation?
gematik: Sowohl im Zuge der Einführungsphase als auch darüber hinaus wird es eine wissenschaftliche Evaluation geben. Diese Evaluation zieht mehrere Faktoren in Betracht und wird auch die verschiedenen Nutzerperspektiven berücksichtigen. Der Erfolg der ePA wird sicherlich mittelfristig zu bewerten sein, da der gesetzliche Auftrag gemäß § 334 SGB V für die ePA und für die weiteren Anwendungen der Telematikinfrastruktur lautet eine „Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Qualität und der Transparenz der Versorgung“ zu erzielen.
Katharina: Während meiner Studienzeit (Management im Gesundheitswesen 2006-2010) gab es Vorstellungen zu Pilotprojekten der ePa. Was ist daraus geworden? Waren diese vielleicht nicht erfolgreich? die eGK wurde ja inzwischen erfolgreich implementiert.
gematik: Die Spezifikationsarbeiten zur ePA, wie sie aktuell ins Feld geführt wird, hat im Jahr 2016 begonnen und wurden von den Gesellschaftern der gematik getragen und verabschiedet. Positive Erkenntnisse und Überzeugungen aus Pilotprojekten vergangener Tage wurden im Zuge der Erarbeitung nach Möglichkeit berücksichtigt. Ohne eine umfangreiche Vergleichsanalyse heranzuziehen, kann man jedoch auch sagen, dass etwaige Pilotprojekte einer ePA sich weder bundesweit noch sektorenübergreifend durchgesetzt haben. Auch die vom Markt bereitgestellten elektronischen Gesundheitsakten (eGA nach §68 SGB V) wurden nie von einer breiten Masse genutzt.
Aline: Wird zukünftig auch ein Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen KK auf Grundlage der ePAs erwartet?
DAK: Die ePA ist durch die gesetzlichen Vorgaben und die daraus resultierenden Spezifikationen der gematik im Wesentlichen bei allen Krankenkassen gleich. Gestaltungsspielraum ist teilweise beim Frontend des Versicherten („ePA-App“ also ein mobiler Zugang z.B. über das Smartphone) möglich. Außerdem spielt es eine Rolle, wie diese ePA-App in den Digitalen Öko-Systemen der Kasse integriert und für andere Services nutzbar gemacht wird. Die Aufgabe der DAK-Gesundheit ist es nun, diese Angebotsvielfalt über unsere (übergreifende) DAK App aus Versichertensicht bedarfsgerecht zu orchestrieren. Dazu gehören ein einfacher Seamless-Zugang und eine einfache Interaktion zwischen den verschiedenen Services. Dabei ist mittelfristig auch die Aggregation und Strukturierung von Daten aus verschiedenen Quellen als Grundlage für individuelle Empfehlungen und Services ein wichtiger Aspekt.
Steffi: Was bedeutet die (hoch umstrittene 😉 ) Veröffentlichung des Positionspapiers “ePA 2.0” im Januar für den aktuellen Rollout-Plan?
gematik: Die Veröffentlichung des Whitepapers zur Telematikinfrastruktur 2.0 hat keinen Einfluss auf den ePA Rollout. Das Positionspapier ist dabei weniger hoch umstritten als hoch diskutabel! Wir als gematik freuen uns über breites Feedback aus der Gesellschaft und laden jeden aktiv dazu ein sich an der Diskussion und der Debatte zur Ausrichtung der TI 2.0 zu beteiligen.
Timo: Ich kann mir vorstellen, dass die Trennung von DAK App und ePA-App Versicherte verwirrt – wie ist eure Einschätzung? Werden Kassen- und ePA-Apps irgendwann ineinander übergehen können?
DAK: Die Spezifikationen der gematik fordern explizit diese Trennung. Dem Versicherten soll demnach bei der Nutzung sehr bewusst klargemacht werden, ob er in der ePA-App oder in der übergreifenden Kassen-App „unterwegs“ ist. Das übergreifende Ökosystem ist auch untrennbar mit unterschiedlichen Angeboten und Gesundheits-Akteuren verbunden – die ePA ist dann ein wesentlicher (aber auch der zentrale) Bestandteil. Unsere Kundenumfragen zeigen ja, dass die User tendenziell ein vollständiges „Rundum-Sorglos-Paket“ mit all ihren Patienten-Daten erwarten. Wesentliche Erfolgsfaktoren (Enabler) aus Sicht des Versicherten sind für uns deshalb:
- Sichere und interoperable Schnittstellen zu Leistungserbringern und sichere Speicherung medizinischer Daten
- „Datennutzung im Sinne des Versicherten“ – Identitäts- und Zustimmungsmanagement schafft Voraussetzungen für sicheren, selbstbestimmten Zugriff
- Digitale Gesundheitskompetenz
Gelingt uns diese Aufgabe (und davon sind wir überzeugt), wird es nicht zur Verwirrung führen und sondern als nahtloser Übergang und sinnvolle Integration anfühlen.
Anonym: Was heißt denn ab 2023 “Verbessertes Zusammenspiel” zwischen Rezept und Akte konkret?
gematik: Bereits ab dem Jahr 2022 wird es möglich sein, dass Informationen der elektronischen Verordnung in einer eigenständigen Kategorie in der ePA gespeichert werden können. Ab dem Jahr 2023 können zzgl. Dispensierdaten automatisiert in der ePA gespeichert werden. Dieser Automatismus setzt eine Erweiterung im E-Rezept Fachdienst voraus und soll ermöglichen, dass damit eine Arzneimittelhistorie digital erstellt werden kann.
David: Sind Rezepte für Heilmittelerbringer und Überweisungen an andere Fachärzte geplant ?
DAK: Ja – die eVerordnungen für Heilmittel stehen für den 01.01.2026 auf der Agenda (gesetzlich vorgegeben). Zur Aufnahme von Überweisung gibt es noch keine Planung.
Thomas H: Welchen Sinn macht es denn, die ePA in Deutschland von 105x GKVs einzeln implementieren zu lassen – statt wie in #allen anderen europäischen Staaten durch einen zentralen Anbieter?
DAK: Es gibt aktuell 4 ePA-Hersteller für alle Kassen. Allein die BITMARCK als großer IT-Provider der DAK-Gesundheit betreibt die ePA für fast 90 Krankenkassen.
Bastian: Warum wird für das eRezept eine eigene App zur Verfügung gestellt, anstatt es in die ePA zu integrieren?
gematik: Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, die vor dem Hintergrund des Makelverbots und der freien Apothekenwahl zu lesen ist. Zudem handelt es sich beim E-Rezept um eine Pflichtanwendung, während die Benutzung der ePA freiwillig ist.
Thomas F: Warum wird der nun geplante EU-Impfpass #nicht in der ePA implementiert?
DAK: Die Ausschreibung für den digitalen Impfpass ist vor wenigen Tagen durch Beauftragung an einen Anbieter beendet worden. Nach unserem Kenntnisstand ist die explizite Integrationsmöglichkeit in die ePA ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages.
gematik: Wie der Impfnachweis einer Corona-Impfnachweis-App mit dem Impfpass der ePA App zusammengeführt werden können, ist noch zu prüfen und auszuarbeiten.
Katharina Z: Wird zeitgleich auch daran gearbeitet, dass die Krankenhäuser die Schnittstellenprobleme innerhalb ihres KIS lösen? Sonst ist die ePa doch gar nicht “vollumfänglich” einbindbar, oder?
gematik: Mit § 373 SGB V wurde die gematik damit beauftragt für Schnittstellen in Krankenhäusern zu sorgen. Davon losgelöst, sind auch die Krankenhäuser gehalten die elektronische Patientenakte des Versicherten bedienen zu können. Wie ein Krankenhaus diese Anforderung umsetzt – bspw. durch die Nutzung eines oder mehrerer KIS oder durch die Nutzung eines Archivsystems – ist offen.
Anonym: Die gematik spricht hier immer nur von Primärsystemen. Die DKG hat zur Umsetzung in den Krankenhäusern mal den Einsatz einer neutralen/interoperablen Datenplattform suggeriert. Gibt es hier schon konkrete Test Set-Ups die das umsetzen?
gematik: Richtig ist, dass die Anbindung der ePA bspw. über ein KIS als Primärsystem, über ein Archivsystem oder möglicherweise auch über Middleware realisiert werden kann. Seitens der gematik gibt es keine Spezifikation für eine Datenplattform, die in einem Krankenhaus Anwendung finden kann oder soll. Auch gibt es keinen gesetzlichen Auftrag an die gematik hierfür eine Spezifikation zu erstellen. Es ist für den freien Markt jedoch möglich hierfür eine Lösung zu entwickeln und diese privatwirtschaftlich zu vertreiben.
DrNo: Warum warnt der BFDI (Bundesdatenschützer) vor der ePA?
gematik: Der BfDi warnt derzeit vor einer Nutzung der ePA, da die Dokumente noch nicht feingranular berechtigt werden können. Momentan ist es möglich den Zugriff auf alle leistungserbringer- und oder versichertenerstellten Daten zuzulassen. Dies ändert sich allerdings ab dem 1.1.2022. Ab dann ist es möglich Dokumente nach Vertraulichkeitsstufen einzuschränken. Seitens der gematik und der Gesellschafter der gematik sind wir davon überzeugt, dass ein Versicherter bereits mit der ePA 1.1 hinreichend von seinen Rechten Gebrauch machen kann und im Sinne der informationellen Selbstbestimmung auf drei Ebene Entscheidungen treffen kann: 1. Ob eine ePA genutzt werden soll. 2. Ob ein beliebiges Dokument in der ePA gespeichert werden soll. 3. Ob eine Praxis ein Zugriffs auf die ePA und die Kategorie des bzw. der beliebigen Dokumenten erhalten soll.
Anonym: Nach Aussage der BuReg obliegt es der Krankenkasse, zusammen mit der gematik und dem BSI zu prüfen, ob das genutzte Video-Ident-Verfahren den hohen Sicherheitsanforderungen entspricht. Hat die DAK eine solche Prüfung durchgeführt?
DAK: Wir nutzen bei der DAK-Gesundheit PostIDENT. Dieses Verfahren entspricht genau den geforderten EIDAS-Sicherheitsbedingungen.
Thomas L: Welche Daten sehe ich den jetzt in der ePa? Alle Diagnosen und Ziffern der letzten Jahre welche Ärzte gesetzt haben? Fall das noch nicht möglich ist, ab wann ist es möglich?
DAK: Kein Daten tauchen automatisch in der ePA auf. Auf Wunsch des Versicherten müssen alle (ihm digital vorliegenden Daten) vom behandelnden Arzt eingestellt werden – auch rückwirkend.
Mark: Wann ist mit einer Öffnung der ePA zu erwarten? Auf der Roadmap (& in den Gesetzen) ist da bislang keine Öffnung für Dritte vorgesehen.
DAK: Der Zugriff auf die ePA ist nicht generell offen – es sind nur die im Gesetz genannten Zugriffsberechtigten erlaubt.
Anonym: Warum belässt man die med. Dokumente nicht bei den jeweiligen Erzeugern und realisiert über den Konnektor den Zugriff bei Bedarf? Also dezentrale anstelle zentraler Datenhaltung?
gematik: Ziel der ePA ist es den Patienten „ins Boot“ zu holen und ihm jederzeit Zugriff auf seine Gesundheitsdaten zu gewähren. Die Daten werden, so wie bisher üblich, bei den Erstellern der Daten vorgehalten und können dort ebenfalls angefragt werden, sobald es für den Behandlungskontext notwendig sein sollte. Die ePA stellt eben diese Daten schnell und ohne aufwändiges Hinterhertelefonieren an einer Stelle für den Patienten bereit.
Anonym: Was passiert im Falle von Datenverlust, wär ist hier im Auftrag verantwortlich?
gematik: Die Verantwortung für die elektronische Patientenakte tragen aus Sicht der Versicherten die gesetzlichen Krankenkassen. Diese bieten das sowohl das Backend als auch das Frontend an. Im Falle eines Datenverlustes – in der Akte – müsste man als Versicherter bei seiner Kasse um Hilfe suchen.
Anonym: Gibt es Größenbeschränkungen für die ePA (für einzelne Dateien oder die gesamte Akte)?
gematik: Die ePA ist als lebenslange Akte gedacht. Daher gibt es keine Einschränkungen für die gesamte Akte. Momentan wird aber bspw. evaluiert, wie mit großen Mengen an Bildmaterial umgegangen werden kann.
Anonym: Ist ein Wechsel zwischen den Krankenkassen und den dazugehörigen Daten komplikationslos möglich? Wie sehen die Schnittstellen zu anderen Systemen aus?
DAK: Ab dem 01.01.2022 ist die vollständige Datenübernahe bei Kassenwechsel gesetzlich vorgeschrieben und damit komplikationslos möglich. Bis dahin stellt ein manueller Export-/Import die Datenmitnahme sicher.
Luis: Was wird aus Ihrer Sicht in 5 Jahren DIE eine Gesundheitsapp auf dem Handy der Nutzer:innen sein? Wird das die ePA sein? Wird dort ein Symptomchecker, Terminbuchung etc. inkludiert sein? Danke 🙂
DAK: Für den Versicherten ergibt sich je nach seiner aktuellen Gesundheitssituation bzw. Lebenslage ein unterschiedlicher digitaler Optionsraum – teilweise mit bereits genutzten und teilweise mit neuen/innovativen Services von unterschiedlichen Anbietern. Dabei ist mittelfristig auch die Aggregation und Strukturierung von Daten aus verschiedenen Quellen als Grundlage für individuelle Empfehlungen und Services ein wichtiger Aspekt. Und genau in diesem Ökosystem spielt dann die ePA wieder die zentrale Rolle – insbesondere mit Blick auf den Nutzungsgrad und den lebenslangen Einsatz. Und dieses Konstrukt von vernetzten Daten und Services wird dann auch dem Bedürfnis der Kunden als „Rundum-Sorglos-Paket“ gerecht.
Kathrin: Wäre es nicht möglich, die eP Akte verpflichtend einzuführen, wo alle Schnittstellen vereinfachend zusammenarbeiten “müssen”?
DAK: Nur für den Versicherten ist die ePA-Nutzung freiwillig. Für die Leistungserbringer und Krankenkassen ist das Einstellen von Daten auf Wunsch des Versicherten verpflichtend. Genau dafür sieht die Telematikinfrastruktur ebenfalls verpflichtende technische Schnittstellen vor.
Anonym: Wann wird es endlich möglich sein sich zu registrieren? Die bitmarck Variante von 87 Kassen bietet kein Online Registrierungsmöglichkeit und hat keine Geschäfsststelllen.
gematik: Der Registrierungsprozess für die ePA wurde nicht durch die gematik vorgegeben. Einige Kassen bieten bereits seit dem 01.01.2021 ein Video-Ident-Verfahren an; eine Vielzahl von weiteren Kassen ist ebenfalls seit dem 15.02.2021 in der Lage ein Video-Ident-Verfahren anzubieten. Für Versicherten derjenigen Kassen, die derzeit aufgrund der Corona-Pandemie oder aufgrund eine örtlichen Distanz zwischen Wohnort und Geschäftsstelle die Registrierung noch nicht abschließen können, stellt sich derzeit eine Lücke dar, an der von allen Beteiligten gearbeitet wird.
Simon: In wie weit werde ich die ePa auch manuell mit Gesundheitsdaten oder Trackern “füttern” können? Wie kann ich präventive Maßnahmen hinterlegen?
gematik: Versicherte können die ePA selbstständig mit Daten, z.B. im PDF-Format, befüllen. Diese sind dann auch entsprechend als Daten vom Versicherten gekennzeichnet. Mit der Etablierung von DiGAs und perspektivisch DiPAs ist davon auszugehen, dass neben derzeit primär therapeutischen bald auch verstärkt Apps mit einem präventiven Fokus Information für Versicherte und deren ePA zur Verfügung stellen. Der Vorteil an der Übermittlung der Daten in die ePA liegt dabei darin, dass diese Daten im Rahmen des Anmenesegesprächs der Ärzt:in bekannt gemacht werden können und diese mit ihrem PVS-System in der Akte des Patienten diese Daten suchen und auswerten kann.
Peggy: Ich habe 3 Kinder die über mich versichert sind. Kann ich für meine Kinder auch jeweils eine ePa in meiner KrankenkassenAPP nutzen?
gematik: Ja, Eltern können für Ihre Kinder bis zum 16. Geburtstag eine ePA beantragen und in deren Namen führen.
DrNo: Als Arzt muss ich eine Primärdokumentation führen. Welche Dokumente aus der ePA muss ich herunterladen, entschlüsseln und lesen? Welche Haftungsfolgen ergeben sich bei Nichtwürdigung?
gematik: Die ePA ist in erster Linie für den Patienten gedacht. Er erhält damit die Möglichkeit über seine Daten zu verfügen. Aus der ePA können Sie die Daten herunterladen, die für den jeweiligen Behandlungskontext interessant und sinnvoll sind, sofern der Versicherte diese freigegeben hat. Ob und welche von den verschlüsselten Dokumenten in der ePA relevant sein können, sollte im Rahmen des Anamnesegesprächs geprüft würden. Die Haftung hier ist analog zu Vorbefunden, die ein Patient analog mit in die Praxis bringt oder zu Hause liegen lässt. Auch hier wird im Rahmen des Anamnesegesprächs nach möglichen Vorerkrankungen und Befunden anderer Ärzt:innen gefragt. Wenn der Patient dies bejaht, dann sollte entsprechend in der Akte mithilfe der Metadaten nach dem Dokument gesucht werden. Wenn ein Dokument nicht gewürdigt wird, trotzdem man darauf hingewiesen wird, verhält sich analog zum aktuellen Vorgehen. Ebenso ist es ggf. überlegenswert, dass ein Vermerk im lokalen Praxisverwaltungssystem hinterlegt wird, dass eben kein Dokument gefunden wurde oder bspw. ein Dokument, auf das hingewiesen wurde, nicht in der ePA gefunden werden konnte.
Felix: Ist für die Befüllung der ePA ein Heilberufeausweis erforderlich? Das würde im Krankenhaus die Prozesse zum Nachteil verändern, da das Checkout mit Aushändigung der Unterlagen regelhaft durch nichtärztliches Personal erfolgt.
gematik: Technisch gesehen muss kein HBA zur Befüllung vorhanden sein. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass der Zugriff auf die ePA ohne mindestens einen HBA Träger in der Praxis eine Ordnungswidrigkeit ist (siehe §339 Absatz 3, Satz 1 SGB V und Änderung des §397 (neu) Absatz 1 Nr. 3 SGB V gemäß DVPGM-KabinttE). Da in der ePA jedoch die Einrichtung berechtigt wird und weder die einzelne Ärzt:in oder die einzelne Berufsgruppe, ist es möglich, dass arbeitsteilige Prozesse aufgesetzt und gelebt werden können. In der Tat schließt das Gesetz gemäß §352 SGB V sog. berufsmäßige Gehilfe explizit mit ein, insofern „deren Zugriff im Rahmen der von ihnen zulässigerweise zu erledigenden Tätigkeiten erforderlich ist und unter Aufsicht eines Arztes erfolgt“.
Anonym: Welche Ärztinnen und Ärzte wurden an der Entwicklung beteiligt?
gematik: Die gematik setzt sich aus Gesellschaftern zusammen, welche die verschiedenen Sektoren repräsentieren, das sind aktuell: das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Im Rahmen der Spezifikationsarbeiten der ePA wurden die Interessen der Kassen, der Ärzte, der Psychotherapeuten, der Zahnärzte, der Apotheker und der Krankenhäuser über deren politische Interessensvertretung eingebracht, u.a. durch die BÄK. Ebenfalls haben wir unsere Demonstratoren, die als Hilfsmittel für die umsetzende Industrie gedacht sind, mithilfe von Nutzergruppen erstellt. Darüber hinaus gilt, dass die ePA in Ausbaustufen weiterentwickelt wird. Hierbei laden wir bspw. Fachgesellschaften und Berufsverbände ein sich in den Dialog und den Anforderungserhebungsprozess einzubringen, damit die ePA – und auch die weiteren Anwendungen der Telematikinfrastruktur – den Bedürfnissen der Nutzerinnen entsprechen.
Stand: März 2021