Titelbild – Quellen-Angabe: Foto von Polina Tankilevitch von Pexels
eAU – ein gelber Zettel fällt weg
Am 01.10.2021 ist es endlich soweit. Ein papiergebundenes Relikt der Krankenkassenwelt wird digitalisiert … zumindest teilweise und mit einer Übergangsregelung. Viele Verfahren haben dann kurz vor dem finalen Go doch noch einmal einen kleinen Aufschub bekommen.
Ein gelber Zettel weniger
Es geht um den gelben Zettel – die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: AUB). Wenn man beim Arzt war, dann haben viele den Zettel in drei Ausführungen erhalten und neben dem gelben gibt es teilweise auch rosa Papier. Vor dem Eintüten in einen Briefumschlag lieber noch drei Mal kontrollieren, ob man jetzt auch wirklich den Teil für die Krankenkasse an die Krankenkasse schickt. Dies gehört ab dem 01.10.2021 dem Grunde nach der Vergangenheit an. Die Ärzte sind dazu angehalten den Krankenkassenteil via Telematikinfrastruktur (kurz: TI) an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln = die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: eAU). Anstelle von drei Zetteln erhält man als Patient dann „nur“ noch zwei. Einen für den Arbeitgeber und einen für die eigenen Unterlagen.
Nicht jeder bekommt eine eAU
Zum aktuellen Zeitpunkt hat der Gesetzgeber die eAU für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen. Im Detail bedeutet dies, dass einige Personengruppen keine eAU erhalten werden. Eine dieser Gruppen sind die Mini-Jobber. In der Sozialversicherung handelt es sich um eine Tätigkeit von nicht-wirtschaftlichen Wert, es muss also eine Hauptversicherung geben. Hat man eine Vollzeitbeschäftigung, dann erhält man dem Grunde nach lediglich für diese eine eAU. Eine weitere Personengruppe, welche betroffen ist: die Privatversicherten. Hier ist der PKV-Verband bereits im Austausch mit den entsprechenden Organisationen der gesetzlichen Krankenversicherung um die eAU auch nutzen zu können.
Ein Stylesheet als eAU-Ersatz
Doch auch bei der eAU kommen wir nicht ohne Papier aus – in dem Fall aber aus guten Grund. Wenn es eine Störung bei der Übermittlung gibt, dann bekommt man als Patient einen Papierausdruck. Man könnte meinen es handelt sich dabei um den klassischen Vordruck (Muster 1 der KBV) … leider nein. Anstelle das vorhandene Muster bei technischen Problemen bestehen zu lassen, wird der Ausdruck aus dem Praxisverwaltungssystem (kurz: PVS) als Ersatz-AU genommen. Dieses Stylesheet sieht ähnlich aus wie die bekannte AUB weicht formal jedoch ein wenig ab. Dieser Umstand kann zu Irritationen führen.
Der nächste Digitalisierungsschritt kommt dann im Jahr 2022. Ab dem 01.07.2022 entfällt dann die Bescheinigung für den Arbeitgeber. Die Krankenkassen übermitteln die AU-Daten (ohne Diagnose) auf Anfrage an den Arbeitgeber. Bereits ab dem 01.01.2022 beginnt hierfür die Pilotierungsphase. An dieser müssen die Krankenkassen teilnehmen und die Arbeitgeber können es für die Dauer von sechs Monaten ausprobieren.
Bevor man in das nächste Jahr schaut, blicken wir einmal hoffnungsvoll auf den Oktober und den Start der eAU.
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