Titelbild – Quellen-Angabe: iStock.com/Tinpixels
Das E-Rezept hält Einzug in Arztpraxen & Apotheken
Am Freitag, den 26. März 2021, sprach Hashtag Gesundheit über das elektronische Rezept (kurz E-Rezept). Zu Gast waren bei dem öffentlichen Format Vertreterinnen und Vertreter der gematik und der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Anlässlich des Dialog-Formats widmet sich dieser Beitrag noch einmal dem E-Rezept und geht den Fragen nach: was ist das das elektronische Rezept, wie funktioniert es und was bedeutet es für Arztpraxen, Apotheken und weitere Akteure des Gesundheitswesens?
Das E-Rezept erreicht uns flächendeckend – Startschuss ist der Sommer 2021
Fest steht: Die Einführung des E-Rezepts erfolgt die kommenden Monate. Während die ersten Entwürfe des E-Rezepts doch schon einige Jahre zurückliegen, geht nun alles ziemlich schnell. Dabei bedeutet dies jedoch keineswegs, dass das „digitale Rezept“ direkt von heute auf morgen überall abgegeben und eingereicht werden kann. Vielmehr wird auf eine schrittweise Einführung gesetzt. Nach und nach wird das elektronische Rezept in immer mehr Bereichen der Gesundheitsversorgung verfügbar sein.
Laut dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungsgesetz – DVPMG)-Entwurf soll das elektronische Rezept in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern ab 2021 eingeführt werden. Zuerst wird das E-Rezept in Zahnarzt- und Arztpraxen verfügbar sein, einlösbar in Apotheken – zuletzt im Jahr 2026 im Bereich der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln.
Mit Sabine von Schlippenbach (gematik) und Marcel Weigand (UPD) hat Hashtag Gesundheit am 26. März 2021 über das elektronische Rezept gesprochen. Während der 45-minütige Veranstaltung wurden etliche Fragen der Zuschauerinnen und Zuschauer beantwortet. Die Aufzeichnung kannst du dir hier noch einmal anschauen:
Gesetzlich Versicherten soll das E-Rezept ab dem 01. Juli 2021 zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt wird das elektronische Rezept in immer mehr Arztpraxen an Versicherte ausgehändigt – bis Ende des Jahres erfolgt ein fließender Übergang. Ab dem 01. Januar 2022 soll das elektronische Rezept dann von allen Ärztinnen und Ärzten der vertragsärztlichen Versorgung für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel genutzt werden. Dies bedeutet, dass die blauen, grünen und rosa-farbigen Rezepte, die uns die vergangenen Jahrzehnte begleitet haben, in dieser Form nicht mehr an Patientinnen und Patienten abgegeben werden.
So findet die Verordnung mit Hilfe des elektronischen Rezepts statt
Das Einlösen des elektronischen Rezepts soll für Patienten bzw. Kunden von Apotheken denkbar einfach sein: erhielt man bis dato ein Rezept, auf dem die Verordnung niedergeschrieben war, so generieren Ärzte das E-Rezept in Zukunft mit ihrer Praxissoftware. Für die Patientin bzw. den Patienten bedeutet dies:
- Schritt 1: Patient:in sucht mit einer Beschwerde die Ärztin / den Arzt auf
- Schritt 2: Der Arzt erstellt eine Verordnung und generiert ein elektronisches Rezept
- Schritt 3: Der Patient erhält das elektronische Rezept (in eine App)
- Schritt 4: Der Patient sucht sich eine Apotheke der Wahl
- Schritt 5: Das Rezept kann in Form eines E-Rezept-Tokens in der Apotheke eingelöst werden
- Schritt 6: Die betroffene Person erhält die Verordnung
In der Arztpraxis wird das elektronische Rezept direkt aus dem Praxissystem generiert. Auf dem digitalen Weg wird das E-Rezept anschließend an einen sogenannten E-Rezept-Fachdienst übermittelt. Es handelt sich um einen Server, der sozusagen zwischen der Arztpraxis und der Apotheke angesiedelt ist. Dieser Server bewahrt die Daten erst einmal auf, ehe der Kunde die Apotheke seiner Wahl aufsucht und das Rezept einlöst.
Hat eine Patientin / ein Patient nun das E-Rezept von der behandelnden Ärztin / dem Arzt erhalten, so wird es auf dem Smartphone in einer App angezeigt. Es handelt sich um eine digitale Applikation, die entweder von der gematik zur Verfügung gestellt wird, oder die zum Beispiel auch von der eigenen Krankenversicherung angeboten werden kann. Das verabschiedete Patientendaten-Schutz-Gesetz gibt Versicherten die Möglichkeit, das elektronische Rezept nach eigenem Belieben in einer beliebigen App, die die Funktion anbietet, aufzubewahren.
Letztlich benötigen Versicherte daher eine App, um aus dem E-Rezept einen sogenannten E-Rezept-Token zu erstellen. Es handelt sich um eine Art Freigabe, die an die gewünschte Apotheke gesendet werden kann. Erst dann kann die Apotheke der Wahl sehen, welche Verordnung vorliegt. Versicherte können so selbstständig bestimmen, welcher Apotheke sie Informationen über das verordnete Arzneimittel zukommen lassen. Als versicherte Person definiere ich also sozusagen auf digitalem Weg die Apotheke meiner Wahl. Doch für welchen Einsatzzweck kann eine solche Funktion nützlich sein?
Die Entscheidung, welche Apotheke die Patientin / der Patient aufsucht und wo das elektronische Rezept eingelöst wird, soll während des gesamten Prozesses nicht beeinflusst werden. So können Versicherte zum Beispiel direkt sehen, ob eine Apotheke in der Nähe das benötigte Medikament vorrätig hat. Oder, ob das Arzneimittel bestellt werden muss bzw. zu welchem Zeitpunkt es lieferbar ist. Sind Personen nicht in der Lage, das elektronische Rezept selbstständig in der Apotheke vor Ort einzulösen, so soll es ebenfalls möglich sein, den E-Rezept-Code über einen Messenger-Dienst oder per E-Mail an eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu übermitteln.
Das elektronische Rezept – nur für Personen mit Smartphone? Nein.
Der Begriff „elektronisches Rezept“ ist für die meisten Leute wohl auf den ersten Blick nicht gleich richtig zu verstehen. Hier muss gesagt werden – absolut zu Recht. Denn das Wort „elektronisches Rezept“ kann auch durchaus so interpretiert werden, als könne das Rezept nur dann ausgehändigt werden, wenn die Patientin bzw. der Patient auch ein mobiles Endgerät besitzt. Dem ist jedoch nicht so:
Ärzte können das elektronische Rezept, das die Verordnung beinhaltet, ihren Patienten sowohl digital als auch nach wie vor in Papierform aushändigen. Wird das E-Rezept ausgedruckt, so handelt es sich um einen 2-D-Code. Mit Hilfe des Codes kann das benötigte Medikament anschließend in der Apotheke bezogen werden.
Die Frage, ob Personen, die nicht digital affin sind, in Zukunft also keine Verordnung mehr erhalten, ist somit beantwortet: sie können das E-Rezept ausgedruckt von ihrer Ärztin / ihrem Arzt entgegennehmen und wie gewohnt die Apotheke ihrer Wahl aufsuchen. Sowohl stationär vor Ort als auch online über eine Versand-Apotheke.
Die gematik möchte so einen neuen, effektiveren Kommunikationsweg zwischen Patienten, Ärzten und Apotheken schaffen. Auf dem Internetauftritt der Organisation, die sich um die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens durch die Telematikinfrastruktur kümmert, ist nachzulesen:
„Mehr Zeit durch weniger Wege […] Zettelwirtschaft adé […] volle Flexibilität […] sicher und diskret“*.
Aussagen, die zuerst einmal für mehr Komfort stehen. Gleichzeitig aber auch Worte, die Apotheken und Ärzte zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vollständig bestätigen. Ungeklärte Fragen stehen im Raum, Diskussions-Punkte über die Anbindung und Abrechnung schweben in der Luft. Diverse Experten, die sich in Deutschland im Bereich E-Health bewegen, sprechen von nicht vollends durchdachten Lösungen. Trotzdem: es bleibt ein Schritt, der dem deutschen Gesundheitssystem langfristig weitere Perspektiven ermöglichen kann und wird.
Wird das E-Rezept gemeinsamen mit telemedizinischen Konsultationen dafür sorgen, dass Online-Apotheken einen weiteren Aufschwung erleben – zum Nachteil der Apotheken vor Ort? Laut den Umfrageergebnissen aus März 2021 nicht.**
Apotheken, Hilfsmittelversorger und mögliche Marktverschiebungen
Spannend wird das elektronische Rezept aber nicht nur im Umfeld der Arzneimittel-Abgabe in Apotheken, sondern auch für andere medizinische Versorger. Zwar kann man nun denken, es mache ja nicht viel Unterschied, ob die Anbindung ein, oder zwei Jahre später erfolgt. Doch ist die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln (beispielhaft an dieser Stelle) erst im Jahr 2026 vorgesehen, so kann es durchaus zu einer gewissen Marktverschiebung kommen. Auch, wenn dies nicht von allen Involvierten so gedeutet wird. Profitieren können diejenigen, die bereits frühzeitig über notwendigen Schnittstellen verfügen und angebunden sind. Akteure, die erst später abgeholt werden, werden womöglich negative Auswirkungen erfahren. Eine gewisse Neuordnung ist durch Digitalisierungsprozesse sowieso immer zu spüren. Sichtbar in anderen Branchen und ebenso auch adaptierbar auf die Gesundheitsbranche.
Mit der schrittweisen Einführung zur digitalen Gesundheitsversorgung
Schlussendlich passiert aktuell etwas Großes im deutschen Gesundheitsumfeld. Stichwörter wie die Telematikinfrastruktur, Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA), Digitale Pflegeanwendungen (DiPA), die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (E-Rezept) werden die kommenden Jahre weiter in unseren Sprachgebrauch einziehen. Voraussetzung sollte dabei sein, dass alle Akteure des Gesundheitswesens erst einmal selbst abgeholt werden. Sie sollten genau wissen, was im Umbruch ist und was sich jeweils für sie ändert. Es gilt also umfassend zu informieren, zu kommunizieren und den Dialog mit allen Beteiligten zu suchen. Auch die medizinischen Fachkreise sollten hier umfassend abgeholt werden. Denn letztlich brauchen wir uns nichts vormachen: zu einem großen Teil sind es auch die Ärzte selbst, die Patienten informieren und motivieren können, sich mit eben diesen Themen auseinanderzusetzen.
Die kommenden Monate gilt es daher weiter das Ziel zu verfolgen, die Akzeptanz auf Seiten der Verordnerinnen und Verordner zu steigern. So, dass auch Themen wie die technische Umsetzbarkeit in der Praxis, möglicher Mehraufwand, Vergütungs-Modelle etc. Stück für Stück abgearbeitet werden. Ja, Fehler bzw. Fehlplanungen wird man erst im Laufe der Zeit abarbeiten können. Und es wird sie geben. Nichts ist zu Beginn perfekt und auch das elektronische Rezept wird erst Schritt für Schritt immer runder werden. Doch Probleme, die bereits jetzt im Raum stehen, die bekannt sind und von niedergelassenen Ärzten bzw. von Kliniken, Verbänden und weiteren Protagonisten angesprochen wurden, sollten auch zeitnah angepackt und optimiert werden.
Lässt sich das E-Rezept ab Sommer 2021 in Apotheken einlösen, so ist davon auszugehen, dass insbesondere Personen, die die elektronischen Medien im Alltag bereits umfassend nutzen, einen schnellen Wechsel zum digitalen Angebot durchführen werden. Von jetzt auf gleich werden zumindest bei dieser Personengruppe die benötigten Applikationen auf den mobilen Endgeräten installiert sein. Andere Personen werden aller Voraussicht nach erst einmal den ausgedruckten 2-D-Code entgegennehmen.
Anbieter, die sich mit dem Thema Nutzerfreundlichkeit beschäftigen, gewinnen. Profitieren können somit auch Apotheken vor Ort, die von Beginn an „dabei sind“, die den digitalen Weg einschlagen, auf ihren Service aufmerksam machen und sich in ihrer Region vor anderen Mitbewerbern positionieren. Gelingt es, sich mit seinen Service-Leistungen abzuheben, so können die Karten auch regional neu gemischt werden.
Der Artikel hat Euch gefallen? Dann teilt ihn gerne auf euren sozialen Netzwerken:
Quellen Text
(zuletzt abgerufen: 23. März 2021, 12:30 Uhr)
- https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/
- https://www.aerzteblatt.de/archiv/211782/Elektronisches-Rezept-Im-zweiten-Anlauf-soll-es-klappen
- https://www.ottonova.de/gesundheit-4-0/e-rezept#blick
- https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/ehealth/artikel/e-rezept-kommt-2022-per-code-in-die-app/
- https://www.mtd.de/verlag/wie-gehts-heute/78-sani-welt/1289-das-e-rezept-kommt-zumindest-fuer-apotheken
* https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/
** Die durchgeführte Umfrage ist nicht repräsentativ. Sie zeigt ein spontan erstelltes Stimmungsbild von Userinnen und Usern, die auf Twitter und LinkedIn gefragt wurden.